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Energieberatung

 
Unser Leistungsbild:
  •  Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude (DENA)
  •  Planung von Niedrigenergie- und Passivhäusern
  •  EnEV-Nachweise bzw. Wärmeschutznachweise
  •  energetische Berechnungen und Bewertungen für Gebäude
  •  energetische Gebäudegutachten
  •  Luftdichtemessungen (Blower Door Test)
  •  Thermografie (Wärmebildaufnahmen)
  •  energetische Sanierung Bauberatung/ Bauleitung
  •  Energieberatung vor Ort (mit BAFA-Förderung)
  •  KfW-Energieeffizienz-Beratung für KMU (gefördert bis 80%)
  •  KfW-Nachweise für Energiesparförderungen
  •  Beratung bei Feuchteschutz / Schimmelschutz

 

             Preis Online-Energieausweis: 39 Euro
 
Qualifikationen:

Wir sind aufgrund folgender Qualifikationen berechtigt Energieberatungen durchzuführen sowie Energieausweise auszustellen:

  • Bauvorlageberechtigung durch Eintrag in die Architektenkammern Bayern & Berlin (Mitgliedsnummern 183496 & 12795
  • Ausbildung als Energieberater (TÜV Süd)
     
  • BAFA-Zulassung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für Vor-Ort-Energie-Beratung
    (Beraternummer 111435)
Referenzen:

Wir haben bereits über 700 Energieausweise bzw. Dena-Energiepässe ausgestellt. Darüber hinaus haben wir über 100 Gebäudeenergieberatungen sowie Baubegleitungen bei energetischer Sanierung durchgeführt. Hier finden Sie unsere Projektliste, die nur einen kleinen Auzug unserer bisherigen Projekte darstellt. (Referenzen)

  

Verpflichtung zum Energieausweis (EnEV 2007):

Die Energieeinsparverordnung ENEV 2007 wurde am 25.04.07 von der Bundesregierung beschlossen.
Ab Anfang 2008 wurde in drei Schritten die Pflicht eingeführt werden, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis für das Gebäude zugänglich zu machen.

Der Energieausweis soll auf einem Blick erkennen lassen, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses ist und so mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen.

Es ist vorgesehen, dass für Gebäude ab dem Baujahr 1978 oder ab einer Anzahl von 4 Wohneinheiten frei gewählt werden kann, ob der Energieausweis auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder auf Grundlage des zu errechnenden Energiebedarfs erstellt werden soll. Für ältere Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen muss ein bedarfsbasierter Energieausweis ausgestellt werden.

 

Energieausweis und EnEV 2009:

Die neue, verschärfte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gilt ab 1. Oktober 2009.
Die überholte Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) galt bis einschl. 30. September 2009.

Die Änderungen der EnEV 2009 im Überblick:

  • Neubauten: Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf  wird um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt.
  • Neubauten: Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle werden um durchschnittlich 15 Prozent erhöht, das heißt, die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten als bisher.
  • Altbau-Modernisierung: Bei der Modernisierung von Altbauten mit größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle werden die Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 Prozent verschärft (z.B. Erneuerung der Fassade, der Fenster, des Dachs). Alternativ kann der Bauherr sich dafür entscheiden, auf das 1,4fache Neubau-Niveau zu sanieren. Dies betrifft die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und an die Wärmedämmung der Gebäudehülle.
  • Die Anforderungen an die Dämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken (Dachböden) werden verschärft. Oberste begehbare Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten. In beiden Fällen genügt aber auch eine Dämmung des Daches.
  • Für Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft verändern sollen, wird eine Pflicht zum  Nachrüsten von Einrichtungen zur automatischen Regelung der Be- und Entfeuchtung vorgesehen.
  • Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, sollen in größeren Gebäuden außer Betrieb genommen werden und durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Dies betrifft Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche. Die Pflicht zur Außerbetriebnahme soll stufenweise zum 1. Januar 2020 einsetzen. Es besteht keine Pflicht, wenn das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt, der Austausch unwirtschaftlich wäre oder öffentlich-rechtliche Vorschriften den Einsatz von elektrischen Speicherheizsystemen vorschreiben (z. B. Festsetzungen in Bebauungsplänen).
  • Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung werden verstärkt: Bestimmte Prüfungen werden den Bezirksschornsteinfegermeistern übertragen und Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbeiten im Gebäudebestand - so genannte Unternehmererklärungen - eingeführt. Außerdem werden einheitliche Bußgeldvorschriften eingeführt. Verstöße gegen bestimmte Neu- und Altbauanforderungen der EnEV und die Verwendung falscher Daten beim Energieausweis werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

  

Gebäudetyp und Baujahr

Termin für Ausstellungspflicht

Ausweistyp

alle Gebäude bis Baujahr 1965

seit 01.07.2008

seit 01.10.2008 nur noch bedarfsorientierter Energieausweis

Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten zw. Baujahr 1966-1977

seit 01.01.2009

seit 01.10.2008 nur noch bedarfsorientierter Energieausweis

Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten zw. Baujahr 1966-1977, welche auf Niveau der Wärmeschutz-verordnung von 1977 saniert wurden

seit 01.01.2009

verbrauchs- oder bedarfsorientierter Energieausweis

Gebäude ab 5 Wohneinheiten zw. Baujahr 1966-1977

seit 01.01.2009

verbrauchs- oder bedarfsorientierter Energieausweis

Gebäude ab Baujahr 1978

seit 01.01.2009

verbrauchs- oder bedarfsorientierter Energieausweis

Neubau

mit Bauvorlage

bedarfsorientierter Energieausweis

 

Vor-Ort-Energie-Beratung des Bundes (BAFA):
  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Energieberatung für Ein- und Zweifamilienhäuser mit 300 €  und für größere Wohngebäude mit 360 € im Rahmen  der sogenannten Vor-Ort-Gebäude-Energieberatung.
  • Die Beratung umfasst  zwei Beratungstermine vor Ort und ein informatives Gutachten mit verschiedenen Sanierungsvorschlägen, individuellen Maßnahmenpaketen mit Kostenangaben unter Berücksichtigung staatlicher Zuschüsse und zinsgünstiger Darlehen!

 

Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien:
  • Die Basis-Förderung beträgt für thermische  Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche 60 € je m², mindestens 410 €  und 105 € je m² installierter Bruttokollektorfläche bei Anlagen mit kombinierter Heizungsunterstützung,
  • für Pelletkessel ab 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung 36 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 2.000 €, für Hackschnitzelkessel 1000 € je Anlage.
  • für Luft-Wasser-Wärmepumpen 10,00 € je qm/Wohn- fläche (Bestand; Neubau: 5 € /Qm), mindestens jedoch 1.500€ (Bestand; Neubau: 850 € /qm), für Wasser-Wasser-Wärmepumpen 20 € je qm/Wohnfläche (Bestand; Neubau: 10 € /qm), mindestens jedoch 3.000 € (Bestand; Neubau: 2000 € /m²) ggf. jeweils zuzüglich Bonusförderung.

 

KfW-Nachweis für Darlehen und Zuschüsse:
  • Für die erforderlichen Nachweise, Bestätigungen und Prüfungen bei den KfW-Programmen "Energieeffizient  Sanieren" (Bestand) und "Energieeffizient Bauen" (Neubau) fallen zusätzlich zur Energieberatung bzw. EnEV-Nachweis Kosten für weitere (Varianten-) Berechnungen, wärmetechnische Angebots-/ Rechnungsprüfungen, Baustellenbesuche und KfW-Bestätigungen an.
  • Je nach Aufwand, Gebäudegröße, KfW-Programm und Schwierigkeitsgrad in Höhe von ca. 350 €  bis 900 €; auch diese Kosten sind KfW-förderfähig, alle Kosten werden vorher mit  Ihnen verbindlich abgeklärt! 
  • Die qualifizierte Baubegleitung für die wärmetechnische Sanierung von Wohngebäuden wird von der KfW-Förderbank im Rahmen des Programmes "Energieeffizient Sanieren" mit bis zu 2000 € je Antragsteller bezuschusst.
  • Der Standort des Objekts definiert die Art und Anzahl der Förderprogramme. Die Förderdatenbank des BMWi listet Ihnen diverse Möglichkeiten auf. 

 

Beratung bei Feuchteschutz / Schimmelschutz
  • Schimmelpilz- und Stockflecken können nur entstehen, wenn die biologische Lebensgrundlage der Mikroorganismen - nämlich Feuchtigkeit - in ausreichendem Maße auf der Oberfläche des Bauteils vorhanden ist. Dies geschieht bei niedrigen (Außen-) Temperaturen durch Kondensation der Luftfeuchtigkeit aus der Raumluft an den kühlsten Bauteilbereichen. Feuchtigkeit also, die durch die Bewohner, durch Kochen, Duschen, Pflanzen etc. eingebracht wurde (seltene Alternative: z.B. Dachundichtigkeit, Rohrbruch, aufsteigende Bodenfeuchtigkeit  etc.). 
  • Bis zur Umsetzung baulicher und technischer Maßnahmen kann zumindest versucht werden, die Symptome und Auswirkungen zu reduzieren. Die Mikroorganismen selbst können mit entsprechenden Präparaten abgetötet werden. Ein - z.B. im Baumarkt erhältlicher - Luftentfeuchter kann bei der Austrocknung feuchter Bauteilbereiche helfen. Lose, befallene Baumaterialien sollten entfernt werden.  Trotzdem kann nur die dauerhafte Vermeidung feuchter Bauteilbereiche  wirklich  Abhilfe schaffen!
  • Mit sachverständigem Wissen und modernen Hilfsmittel, wie Wärmebildkamera und CM-Feuchtemeßverfahren können wir Ihnen konkrete bauliche und technische Maßnahmen  empfehlen und bei Bedarf die Sanierungsplanung und die Baubegleitung vornehmen.

 

Beratung bei  Nicht-Wohngebäude

  • Energieberatungen richteten sich an Bauherrn, Besitzer und Betreiber von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Der Schwerpunkt dieser Beratungen zur Energieeinsparung liegt beim Faktor Wärme. 
  • Nicht-Wohngebäude sind Gebäude, die keiner oder nur einer geringen Wohnnutzung unterliegen. Fest verbundene Installationen, Einrichtungen und Ausrüstungen gehören mit zum Gebäude und werden entsprechend berücksichtigt. Baudenkmäler, die im Wesentlichen zu Nichtwohnzwecken genutzt werden, fallen ebenfalls in den Bereich der Nicht-Wohngebäude. Weiterhin gehören z. B. Lagerhäuser, Fabrikgebäude, Geschäfts- und Verwaltungsgebäude sowie Gebäude für öffentliche Veranstaltungen, Hotels, Gaststätten, Schulgebäude, Vereinshäuser und Krankenhäuser dazu.
  • Bilanzen für Nicht-Wohngebäude sollen auch die Anteile für eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung berücksichtigen. Die neue DIN V18559, die ein umfangreiches Berechnungsverfahren zur Bewertung der Energieeffizienz von Nicht-Wohngebäuden beinhaltet, berücksichtigt diese Faktoren. Als Nebenanforderung wird auch die Begrenzung des Sonneneintragswertes vorgeschrieben. Die Anforderungen werden über Referenzgebäude festgelegt, die dem tatsächlichen Gebäude in Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung entsprechen, deren technische Ausführung jedoch nach Anhang 2 der EnEV definiert ist.

 

Infomaterial und Broschüren zum Download:

Empfohlene Links:
  1. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle „BAFA“
  2. Bundesumweltministerium für Umwelt & Naturschutz - Broschüren Energieeffizienz
  3. Förderprogramme der KfW Bankengruppe
  4. Die Fördermitteldatenbank - Bauen, Modernisieren, Energie sparen
  5. BINE Energieförderung - Förderung Erneuerbare Energien und Energieeinsparung
  6. Deutsche Energie-Agentur GmbH
  7. Fachportal EnEV-online
  8. Bundesverband Solarenergie e.V.
  9. Deutsche Gesellschaft für Holzforschung e.V.
  10. Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V
  11. Das-Energieportal
  12. Das unabhängige Verbraucherportal Heizungsfinder
  13. Edelstahlschornsteine- Informationen und Videos
  14. Online-Branchenbuch

  15. Branchenbuch Deutschland

     

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